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4. Fragen zur Fahrscheinkontrolle



4.1    Wie erfolgt die Fahrscheinkontrolle mit easy.GO?

Zur Fahrscheinkontrolle zeigt der easy.GO-Nutzer sein Mobiltelefon mit dem gültigen Ticket bzw. dem Prüfcode vor. Unter bestimmten Umständen erfolgt eine Tiefenprüfung durch den Kontrolleur, zu der dieser das Telefon für den Zeitraum der Prüfung ausgehändigt bekommt.


4.2    Was passiert, wenn mein Akku leer ist?

 

Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Telefonversagens nicht erbracht werden (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku, etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets sind Sie verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.


4.3    Was passiert, wenn eine Netzstörung vorliegt?

 

Der Erwerb und die Auslieferung des Tickets haben vor Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen (LVB, HAVAG, DB Regio, SWB Bus und Bahn) zu erfolgen. Die Fahrkarten werden auf dem mobilen Endgerät gespeichert. Netzstörungen haben somit keinen Einfluss auf die Nutzung.


4.4    Was passiert wenn ich aufgrund sonstiger technischer Störungen während der Fahrt dem Kontrollpersonal mein easy.GO-Ticket nicht vorzeigen kann?

 

Der Erwerb und die Auslieferung des Tickets haben vor Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen (LVB, HAVAG, OBS, DB Regio, SWB Bus und Bahn) zu erfolgen. Der Handynutzer ist für die Betriebsbereitschaft seines Mobiltelefons, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Telefonversagens nicht erbracht werden (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku, etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets sind Sie verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

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